Arbeits-/ Schulunfälle

Praxis für Chirurgie und Unfallchirurgie in Düsseldorf
Ihr Durchgangsarzt in Düsseldorf

Nach Unfällen bei der Arbeit, in der Schule, als Patient oder auf den zugehörigen Wegen sind Sie in der Regel durch die Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen versichert.
Die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen arbeiten mit speziell ausgebildeten Ärzten zusammen, die über besondere unfallmedizinische Kenntnisse verfügen: den sogenannten Durchgangsärzten.

Als Durchgangsarzt der Berufsgenossenschaften blicke ich auf eine lange und sehr intensive Ausbildung an der berufsgenossenschaftlichen Unfallklinik Duisburg-Buchholz  von 1994-1995 und 2001-2005 zurück.
Das BG-Klinikum Duisburg ist ein Traumzentrum mit überregionalem Ruf und derzeit als eine von wenigen Kliniken in NRW zum Schwerstverletzungsartenverfahren (SAV) zugelassen.
Am BG-Klinikum Duisburg konnte ich alle Abteilungen der Klinik durchlaufen und neben einer ausführlichen operativen Ausbildung fundierte Kenntnisse in allgemeiner Traumatologie, Hand- und Verbrennungschirurgie sowie der Rehabilitation und Begutachtung nach Verletzungen erhalten. Zusätzlich war ich 2002-2005 als Notarzt des Rettungshubschraubers Christoph 9 tätig.
Seit meiner Niederlassung konnte ich meine Kenntnisse weiter ausbauen und werde regelmäßig als Beratungsarzt der Berufsgenossenschaften konsultiert. 

Ich freue mich darauf, Sie auf dem Weg zu einer bestmöglichen Genesung nach Ihrem Arbeits-, Schul- oder Wegeunfall zu begleiten! Sie werden feststellen, daß die Behandlung von Arbeits-, Schul- oder Wegeunfällen in meiner Praxis einen besonderen Stellenwert einnimmt.
Ich arbeite mit allen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen zusammen und steuere für Sie das Heilverfahren von Anfang bis Ende. Hierbei werden neben der erforderlichen ärztlichen Begleitung ggf. auch Maßnahmen zur Rehabilitation und beruflichen Wiedereingliederung für Sie eingeleitet.
Sollte eine bleibende Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) aus dem Unfall resultieren, stehe ich für die erforderliche Begutachtung gerne zur Verfügung.

Im Falle eines Arbeits-, Schul- oder Wegeunfalles haben Sie Anrecht auf eine zügige, kompetente und umfassende medizinische Behandlung. Meine Mitarbeiter und ich möchten diesem Anspruch gerecht werden.

Nach einem Arbeits-, Schul- oder Wegeunfall ist eine Terminvereinbarung für die Erstbehandlung nicht erforderlich. Bitte stellen Sie sich während der Öffnungszeiten umgehend in der Praxis vor oder nehmen telefonisch Kontakt mit uns auf!

Alles Gute!
Ihr
Dr. med. Markus Mann 



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